Regierung von Antigua und Barbuda
Antigua und Barbuda ist eine konstitutionelle Monarchie mit einem an das britische System angelehnten Parlamentarsystem. Der amtierende britische Monarch wird auf Antigua von einem ernannten Generalgouverneur als Staatsoberhaupt vertreten. Die Regierung ist in drei Gewalten aufgeteilt: legislative, exekutive und judikative.
Legislative Gewalt
Das Zweikammerparlament besteht aus einem Repräsentantenhaus mit siebzehn Abgeordneten, das für Gesetzentwürfe zuständig ist, und dem Senat mit siebzehn Mitgliedern, der Gesetzentwürfe begutachtet und gegebenenfalls billigt. Die Abgeordneten werden durch direkte Abstimmung im Zuge der Parlamentswahlen bestimmt, die gesetzlich auf alle fünf Jahre festgesetzt sind aber auch vorgezogen werden können. Senatoren werden vom Generalgouverneur ernannt. Die leitenden Figuren im Parlament und in der Regierung stammen aus dem Repräsentantenhaus. Der Premierminister ist der Parteiführer, dessen Partei über die Mehrheit der Sitze im Repräsentantenhaus verfügt; der Oppositionsführer, der vom Generalgouverneur ernannt wird, ist derjenige Abgeordnete, der den größten Rückhalt von Seiten der oppositionellen Abgeordneten zu genießen scheint. Der Premierminister bildet eine Exekutivregierung und verständigt den Generalgouverneur über die Besetzung von dreizehn der insgesamt siebzehn Sitze im Senat. Der verfassungsmäßig anerkannte Oppositionsführer ist dafür zuständig, den Generalgouverneur über die Besetzung der vier verbleibenden Senatssitze zu beraten, um die Opposition zu vertreten. Der Oppositionsführer berät sich auch gemeinsam mit dem Generalgouverneur und dem Premierminister über die Zusammensetzung anderer zu benennder Stellen und Ausschüsse. Auf diese Weise wird der Opposition eine Mitspracherecht in der Regierung zugesichert.
Exekutive Gewalt
Die exekutive Gewalt leitet sich von der legislativen Gewalt ab. Als Parteiführer der Mehrheitspartei im Repräsentantenhaus beruft der Premierminister andere Parlamentsabgeordnete in sein Kabinett.
Judikative Gewalt
Die judikative Gewalt ist von den beiden anderen Gewalten relativ unabhängig, obwohl die Richter von der Generalstaatsanwaltschaft der Exekutive ernannt werden. Die Judikative setzt sich zusammen aus dem erstinstanzlichen Magistrates Court für geringfügigere Delikte und dem High Court oder Obersten Gericht für größere Delikte. Damit ein Fall vom Obersten Gericht in eine höhere Instanz gehen kann, muss er an das Eastern Caribbean States Supreme Court weitergeleitet werden, dessen Mitglieder von der Organisation Ostkaribischer Staaten (OECS) ernannt werden. Alle Ernennungen oder Abberufungen von Richtern des Supreme Court müssen einstimmig von den Staatschefs der OECS angenommen werden. Bei Entscheidungen hinsichtlich dieses Rechtsorgans handelt der Premierminister von Antigua und Barbuda gemäß der Empfehlung des Generalstaatsanwalts.
Der Rechtsausschuss des Kronrats mit Sitz in London stellt die letzte Berufungsinstanz für Antigua und Barbuda dar.
Der Vorschlag für ein Caribbean Court of Justice (CCJ, etwa: karibischer Gerichtshof) soll als regionale Justizinstanz gemäß der Vereinbarung zur Errichtung des Karibischen Gerichtshofes umgesetzt werden. Quelle: https://ab.gov.ag/detail_page.php?page=7
Parlament von Antigua und Barbuda
Parlament von Antigua und Barbuda (am Queen Elizabeth Highway)
Das Parlament von Antigua und Barbuda setzt sich zusammen aus Ihrer Majestät der Königin von England, aus dem Senat und aus dem Repräsentantenhaus.
Zur ordentlichen Ausübung seiner Tätigkeit obliegen dem Parlament bestimmte Verantwortungen, während ihm auch besondere Befugnisse und Vorrechte zustehen. Zu letzteren zählt die freie Meinungsäußerung im Parlament, die Befugnis, seine Angelegenheiten mithilfe der Geschäftsordnung zu regeln, sowie die Freiheit von zivil- oder strafrechtlicher Verfolgung in Bezug auf mündliche oder schriftliche Äußerungen von Mitgliedern vor dem Repräsentantenhaus bzw. Senat.
Besondere Befugnisse des Parlaments
Das Parlament fällt Entscheidungen im Hinblick auf:
– die Parlamentseröffnung unter Verweis auf eine Einberufung durch Ihre Majestät oder ihren Vertreter (außer in den von der Verfassung vorgesehenen Fällen);
– die Zusammensetzung und Befugnisse der Gemeindevertretung von Barbuda;
– Regelungen, die die lokale Verwaltung dieses Wahlkreises betreffen.
Das Parlament hat zwei Kammern. Das Repräsentantenhaus hat 19 Mitglieder: 17 Abgeordnete, die für eine fünfjährige Legislatur in direkter Wahl durch ihre Wahlkreise ernannt werden, ein Mitglied von Amts wegen, und einen Sprecher. Der Senat hat 17 ernannte Mitglieder. Quelle: https://ab.gov.ag/detail_page.php?page=8
Der Senat von Antigua und Barbuda
I – Einleitung
Der Senat besteht aus siebzehn (17) Senatoren, die vom Generalgouverneur ernannt werden. Sollte ein Sitz aufgrund von Nichterscheinen, Ausschließung oder Krankheit vorübergehend frei werden, kann der Generalgouverneur ein Ersatzmitglied ernennen, das den Sitz vorübergehend einnimmt.
II – System zur Ernennung
Amtszeit: 5 Jahre. Letzte Ernennungsrunde: 26. März 2018.
Eignungskriterien: Mindestalter 21 Jahre, Mitbürger des British Commonwealth, mindestens seit einem Monat ansässig, Muttersprache Englisch.
Ungeeignetheit: Staatsbürger einer fremden Macht, nicht entlasteter Gemeinschuldner, psychisch krank, zum Tode verurteilt, zu mindestens einem Jahr Gefängnis verurteilt, wegen Wahlbetrugs verurteilt, in den zehn Jahren vor der Ernennung wegen jeglichen Verbrechens verurteilt.
Unvereinbarkeiten: Personen, die bestimmte öffentliche Ämter bekleiden, Wahlhelfer und Geistliche. Parlaments- bzw. Staatssekretäre werden vom Generalgouverneur mit Zustimmung des Premierministers aus Mitgliedern des Repräsentantenhauses und des Senats ernannt. Ähnlich kann ein Senator oder Abgeordneter des Repräsentantenhauses vorübergehend zum Minister ernannt werden (wenn der eigentliche Amtsträger von Antigua und Barbuda abwesend oder krank ist). Das Supreme Court ist für die Ernennung von Senatoren zuständig.
III – Organisation von Sitzungen
Der Generalgouverneur entscheidet über den Eröffnungs- und Schließungstermin für das Senatsgeschäft. Keine Parlamentstagung darf während einer laufenden Parlamentssitzung länger als drei aufeinander folgende Monate unterbrochen werden (bzw. länger als sechs Monate im Anschluss an eine Vertagung des Parlaments, oder vier Monate nach seiner Auflösung). Eine Parlamentssitzung muss vertagt werden, wenn die Beschlussfähigkeit durch sechs Mitglieder (unter Ausschluss des Sprechers) nicht gewährleistet ist.
IV – Beziehungen zur anderen Kammer und zur Exekutive
Das Parlament von Antigua und Barbuda setzt sich aus Ihrer Majestät der Königin von England, dem Senat und dem Repräsentantenhaus zusammen.
V – Zusammensetzung des Senats
1. Der Senat besteht aus siebzehn Personen, die gemäß den Bestimmungen der Verfassung zur Ernennung als Senatoren qualifiziert sind und gemäß den Bestimmungen dieses Abschnitts ernannt wurden. Zusätzlich können gemäß den Bestimmungen unter Abschnitt 32 dieser Verfassung gegebenenfalls Mitglieder mit zeitlich begrenzter Mitgliedschaft ernannt werden.
2. Zehn Senatoren werden vom Generalgouverneur auf Vorschlag des Premierministers ernannt.
3. Vier Senatoren werden vom Generalgouverneur auf Anraten des Oppositionsführers ernannt.
4. Ein Senator wird vom Generalgouverneur nach eigenem Ermessen aus einer Gruppe von Personen ausgewählt, die sich entweder besonders hervorgetan haben oder Interessen vertreten, die nach Ermessen des Generalgouverneurs im Senat vertreten sein sollten.
5. Ein Senator wird vom Generalgouverneur nach Beratung mit dem Gemeinderat von Barbuda ernannt.
6. Ein Senator, der als Einwohner auf Barbuda gemeldet sein muss, wird nach Rücksprache mit dem Premierminister vom Generalgouverneur ernannt.